Nebenberuflich selbständig: Diese Steuern musst du kennen

Nebenberuflich selbständig? Steuern?

Du hast keine Ahnung?

Macht nix!

Im Studium wurde mir ein Semester lang Steuern beigebracht.

Doch es war zu viel Unnötiges dabei.

Viele Kommilitonen und auch ich haben die Inhalte auswendig gelernt.

Verstanden haben wir wenig.

Heute ist es bei mir anders. 

Daher lies diesen Beitrag weiter und du lernst in zehn Minuten die zeitlosen Basics zu den Steuern für deine nebenberufliche Selbständigkeit. 

Am Ende wirst du …

  • mehr wissen als BWL-Studenten nach einem Semester
  • Steuerlich gut aufgestellt sein für deine nebenberufliche Selbständigkeit
  • Vom Finanzamt nicht böse überrascht werden und bares Geld sparen!

Legen wir los!

Wenn du nebenberuflich selbständig bist, sind vier Steuerarten von Bedeutung.

Dabei ist es wichtig, dass du dir immer ein Bild vor deinen Augen behältst:

Steuern sind wie Ballsport.

Unter anderem gibt es Volleyball, Basketball und Fußball.

Alle drei Sportarten haben einen Ball als zentrales Element.

Doch die Regeln sind unterschiedlich.

Mal ist Handspiel verboten – außer für Torwarte.

Bei anderen ist es Pflicht.

Was heißt das für Steuern und deine nebenberufliche Selbständigkeit?

Was in einer Steuerart erlaubt ist, gilt nicht zwangsläufig in der anderen.

 

Diese Steuerarten musst du als nebenberuflich Selbständiger kennen!

Wenn du nebenberuflich selbständig bist, solltest du diese vier Steuern kennen:

  • Einkommensteuer, 
  • Körperschaftsteuer, 
  • Gewerbesteuer und 
  • Umsatzsteuer

Relevant sind aber nur drei für dich.

Entweder fällt auf deine nebenberufliche Selbständigkeit Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer an. 

Warum das so ist? 

Das erfährst du im nächsten Absatz.

Alles zur Einkommensteuer und deiner nebenberuflichen Selbständigkeit

Wieso nebenberuflich Selbständige Einkommensteuer zahlen

Das Gesetz unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. 

Da dieser Unterschied für die zu zahlende Steuer wichtig ist:

Was sind natürliche und juristische Personen? 

Natürliche Personen sind Menschen. 

Juristische Personen sind alles andere. 

Also vor allem Firmen in der Rechtsform einer UG, GmbH oder AG. Sprich: imaginäre Personen.

Während natürliche Personen Einkommensteuer zahlen, fällt diese bei juristischen Personen nicht an. Juristische Personen, und zwar nur sie, zahlen Körperschaftsteuer.

Wenn du nebenberuflich selbständig bist und dies als Einzelunternehmer oder Freiberufler machst, zahlst du Einkommensteuer. Gründest du hingegen eine UG, GmbH oder AG, fällt Körperschaftsteuer an.

Da die wenigsten nebenberuflich Selbständigen direkt eine UG oder GmbH gründen, wird die Körperschaftsteuer nicht weiter thematisiert.

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie der dazugehörigen Besteuerung

Gibt es Ausnahmen für nebenberuflich Selbständige bei der Einkommensteuer?

Es gibt zwei legale Möglichkeiten, wie du als nebenberuflich selbständiger keine Einkommensteuer zahlst. Doch beide Optionen solltest du nicht beachten!

Die Ausnahmen sind:

  1. Der Grundfreibetrag. Im Jahr 2025 beträgt dieser 12 098 Euro pro Jahr.

    Sobald du deine nebenberufliche Selbständigkeit ausführst und im Hauptjob mehr verdienst als in einem Minijob (556 Euro), schöpft dein Hauptjob den Grundfreibetrag aus.

    Dein Arbeitgeber berücksichtigt dies automatisch in deiner Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. Beachte daher den Grundfreibetrag nicht weiter für deine nebenberufliche Selbständigkeit.

  2. Der Härteausgleich. Pro Jahr sind dies 410 Euro.

    Wichtig ist, dass die 410 Euro sich auf deinen Gewinn beziehen und nicht auf deinen Umsatz. Gewinn ist Umsatz abzüglich der Kosten.

    Wie wahrscheinlich ist es, dass du direkt im Jahr der Gründung “so viel” Gewinn machst?

    Stell dir vor, du gründest dein Unternehmen im Dezember. Im Dezember hast du noch keine zahlenden Kunden. Dir fehlen die Einnahmen. Dafür hast du Ausgaben. Beispielsweise hast du Geld für eine Website oder eine Schulung ausgegeben.

    Unterm Strich verbleibt dir ein Minus oder treffender: ein Verlust.

    Wenn du deine nebenberufliche Selbständigkeit angemeldet hast, ist das Finanzamt kulant.

    Entweder wird dieser Verlust mit anderen Einkünften, beispielsweise aus deinem Vollzeitjob, verrechnet oder ins nächste Jahr vorgetragen, wenn du keine anderen Einkünfte hast.

    Egal was das Finanzamt macht. Du zahlst immer weniger Steuern.

    Wie sieht es aus, wenn du die 410 Euro Härteausgleich nutzt und deine nebenberufliche Selbständigkeit nicht angemeldet hast?

    In diesem Fall darfst du deinen Verlust nicht in deiner Steuererklärung angeben.

    Du hast keine Steuerersparnis. Was dies konkret in Zahlen bedeutet, schauen wir uns noch an.

    Vorher klären wir, wie hoch die Einkommensteuer ist.

Wie berechnet sich die Einkommensteuer?

Vereinfacht ausgedrückt ergibt sich deine Einkommensteuer aus der Multiplikation deines Einkommens mit dem Einkommensteuersatz.

Sprich: Einkommensteuer = Einkommen x Einkommensteuersatz

Jetzt ist noch zu klären, was alles als Einkommen gilt und wie hoch der Steuersatz ist.

Dein Einkommen setzt sich im Wesentlichen aus drei Rubriken zusammen. 

  1. Deinem Bruttolohn bzw. -gehalt, sofern du ein Angestellt bist.
  2. Deinen Kapitalerträgen – Dividenden, Zinsen usw.
  3. Deinen Einkünften aus deiner Selbständigkeit.

Unter Einkünfte versteht das Steuergesetz den Gewinn. Also deinen Umsatz abzüglich der entstandenen Kosten. 

Bei den selbständigen Tätigkeiten ist es für die Einkommensteuer unbedeutend, ob es sich um eine Land- und Forstwirtschaft, einen Gewerbebetrieb, einem Beratungsunternehmen oder der Vermietung von Immobilien handelt.
Dies wird alles zusammengefasst.

Der Einkommensteuersatz ist abhängig von der Höhe des Einkommens.

Wie angesprochen gibt es einen Grundfreibetrag in Höhe von 12 098 Euro. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.

Danach startet die Einkommensteuer bei 14 % und steigt auf bis zu 42 %. Den sogenannten Spitzensteuersatz, der ab einem Einkommen von ca. 68 500 Euro anfällt.

Für Personen die mehr als ca. 278 000 Euro jährliches Einkommen haben, fällt die umgangssprachliche Reichensteuer in Höhe von 45 % an.

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: Verlauf der Einkommensteuer

Wie viel Einkommensteuer zahlst du bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit?

Die Ausgangssituation:

Lisa arbeitet als angestellte Marketingexpertin und erhält ein jährliches Bruttogehalt in Höhe von 48 000 Euro. Ihr Arbeitgeber führt sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge ab. 

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung der Einkommensteuer von Lisa durch Ihren Arbeitgeber. Folglich erhält sie das Nettogehalt auf ihr Bankkonto.

Wie viel Einkommensteuer zahlt sie aus ihrem Angestelltenverhältnis?

Auf ihre 48 000 Euro Bruttogehalt fallen 9 988 Euro Einkommensteuer (ESt) an.

Dies entspricht einem Durchschnittssteuersatz in Höhe von ca. 20,8 % (= 9 988 Euro Einkommensteuer / 48 000 Euro Bruttogehalt).

Lisa arbeitet zusätzlich zu ihrem Angestelltenverhältnis als selbständige Beraterin für kreative Marketingkonzepte.

Hierfür gründet sie ihr eigenes Unternehmen.

Die Gründungskosten in Höhe von 1 000 Euro sind für Werbematerialien angefallen.

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: Einkommensteuer vor der Aufnahme einer nebenberuflichen Selbständigkeit

Beispiel 1: Nebenberuflich selbständig mit Verlustmit Härteausgleich

Da Lisa nutzt den Härteausgleich und erzielte keinen Umsatz.

Lisa darf die 1 000 Euro Gründungskosten nicht in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Sie zahlt auf ihre 48 000 Euro Bruttogehalt weiterhin 9 988 Euro Einkommensteuer.

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: Einkommensteuer mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit und Härteausgleich

Beispiel 2: Nebenberuflich selbständig mit Verlust – ohne Härteausgleich

Lisa nutzt den Härteausgleich nicht und erzielt keinen Umsatz.

Daher verrechnet das Finanzamt die Gründungskosten mit ihrem Bruttogehalt.

Sie versteuert 47 000 Euro (= 48 0000 Euro Bruttogehalt – 1 000 Euro Verlust).

Wie hoch ist jetzt ihre Einkommensteuer?

Ihre Einkommensteuer beträgt jetzt 9 643 Euro.

Dies sind 345 Euro (= 9 988 Euro Einkommensteuer ohne Verlust – 9 643 Euro Einkommensteuer mit Verlust) weniger Steuern. Ihr neuer durchschnittlicher Steuersatz beträgt jetzt 20,5 % (vorher: 20,8 %).

Die 345 Euro überweist das Finanzamt auf ihr Bankkonto.

Schließlich hat ihr Arbeitgeber zu viel an das Finanzamt im Namen von Lisa überwiesen.

Ausgehend von dem ursprünglichen Szenario heißt dies für Lisa, dass ihr persönlicher Verlust keine 1 000 Euro (Gründungskosten) sind, sondern 655 Euro (= 1 000 Euro Gründungskosten – 345 Euro Steuererstattung wegen Verlust).

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: Einkommensteuer mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit - ohne Härteausgleich

Beispiel 3: Nebenberuflich selbständig mit Gewinn

Lisa hatte Erfolg in ihrem Gründungsjahr und erzielte einen Gewinn von 2 000 Euro.

Wie viel Einkommensteuer zahlt sie?

Wir wissen, dass ihr Arbeitgeber für das Gehalt 9 988 Euro an das Finanzamt überwiesen hat.

Damit ist noch nicht ihr selbständig erwirtschafteter Gewinn versteuert.

In ihrer jährlichen Steuererklärung gibt Lisa 48 000 Euro Bruttogehalt und 2 000 Euro Gewinn an. Dies ergibt in Summe ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 50 000 Euro.

Das Finanzamt teilt Lisa mit, dass Sie in Summe 10 691 Euro Einkommensteuer zu zahlen hat.

Davon hat ihr Arbeitgeber 9 988 Euro überwiesen.

Deswegen muss Lisa noch 703 Euro überweisen. 

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: Einkommensteuer mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit und Gewinn

Für Lisa verbleibt nach Steuern ein Gewinn in Höhe von 1 297 Euro.
Denkst du dir gerade, dass sich die nebenberufliche Selbständigkeit nur für den Staat lohnt?

Dieser Eindruck kann entstehen, wenn du die 703 Euro zusätzliche Steuer ins Verhältnis zum zusätzlichen Gewinn (2 000 Euro) setzt. Kommt ein Steuersatz in Höhe von ca. 35 % heraus.

Dies ist der sogenannte Grenzsteuersatz. Dieses sperrige Wort drückt aus, mit welchem Prozentsatz jeder zusätzliche Euro versteuert wird.

Für Lisa heißt das, dass von jedem weiteren Euro Gewinn der Staat 0,35 Euro Einkommensteuer erhält. 

Der Grenzsteuersatz verzerrt das Bild.

Denn im Durchschnitt zahlt Lisa 21,4 % Einkommensteuer (= 10 691 Euro Einkommensteuer / 50 000 Euro zu versteuerndes Einkommen).

Zahlen nebenberuflich Selbständige Einkommensteuer im Voraus?

Der Staat hat viele Ausgaben. Beispielsweise das Gehalt der Kindergärtnerin oder des Lehrers. Damit er sein Personal bezahlen kann, benötigt er unterjährig Einnahmen.

Daher gibt es sogenannte Vorauszahlungen der Steuer. 

Die Vorauszahlung der Einkommensteuer wird fällig, wenn mehr als 400 Euro pro Kalenderjahr an Einkommensteuer nachzuzahlen ist.

Keine Sorge, diese Zahlung erfolgt jeweils zu einem Viertel an vier Terminen im Jahr – 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Was bedeutet das für dein Business?

Vorauszahlungen treten meistens im zweiten oder dritten Jahr der Selbständigkeit auf.

Je nachdem ob es im Gründungsjahr einen Verlust oder Gewinn gab.

Ist ein Verlust oder minimaler Gewinn entstanden, werden keine Vorauszahlungen fällig.

Wenn du ein finanziell erfolgreiches Jahr hattest, musst du die Steuern für das vergangene Jahr an das Finanzamt abführen. Zusätzlich verlangt dieses die Vorauszahlung für das aktuelle Kalenderjahr.

Dies ist oft ein Genickbruch für junge Gründer! Daher sorge für diese Situation unbedingt vor.

Wichtig ist, dass dies eine Art Anzahlung ist.

Läuft dein Geschäft in dem Jahr mit den Vorauszahlungen schlechter, erhältst du mit deiner Steuererklärung eine Erstattung.

Schauen wir uns dies am Beispiel von Lisa im zweiten Jahr an.

Die Ausgangssituation: Vorauszahlung der Einkommensteuer im zweiten Geschäftsjahr

Lisa arbeitet als angestellte Marketingexpertin und erhält ein jährliches Bruttogehalt in Höhe von 48 000 Euro.

Ihr Arbeitgeber führt sowohl die Lohnsteuer (= Einkommensteuer) in Höhe von 9 988 Euro als auch die Sozialversicherungsbeiträge ab.

Im vergangenen Jahr hat Lisa sich als nebenberufliche Beraterin für kreative Marketingkonzepte selbständig gemacht. Im Gründungsjahr erwirtschaftete sie einen Gewinn in Höhe von 2 000 Euro.

Wie wir gesehen haben, zahlt Lisa 703 Euro Einkommensteuer an das Finanzamt.

Dies ist die Steuer für das vergangene Jahr (= Gründungsjahr).

Da die Nachzahlung über 400 Euro ist, leistet Lisa für das zweite Geschäftsjahr Vorauszahlungen.

Wenn wir unterstellen, dass Lisa im Februar ihre Steuererklärung abgibt und den Steuerbescheid erhält, überweist Lisa an den vier genannten Terminen jeweils ein Viertel der vergangenen Nachzahlung an das Finanzamt – ca. 175 Euro.

Unabhängig davon, wie ihr Geschäft im aktuellen Jahr läuft.

Beispiel 1: Nebenberuflich selbständig mit Steuervorauszahlung und höherem Gewinn

Lisa hat jeweils zum Zeitpunkt der Steuervorauszahlung ihre 175,75 Euro an das Finanzamt überwiesen. In Summe vier Mal 175,75 Euro, das ergibt 703 Euro im gesamten Jahr.

Zusätzlich hat Lisa ihren Gewinn im zweiten Jahr auf 4 000 Euro verdoppelt.

Wie viel Einkommensteuern zahlt Lisa?

Da Lisa in Summe 52 000 Euro zu versteuerndes Einkommen (= 48 000 Euro Bruttogehalt + 4 000 Euro Gewinn) hat, zahlt sie 11 407 Euro Einkommensteuer.

Doch diesen Betrag überweist sie nicht.

Davon werden die vom Arbeitgeber bezahlten 9 988 Euro sowie die Vorauszahlungen in Höhe von 703 Euro abgezogen. Somit hat Lisa nur noch 716 Euro zu überweisen. 

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: Einkommensteuer mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit und höhere Nachzahlung

 

Du ahnst es: Das erfolgreiche zweite Geschäftsjahr führt dazu, dass Lisa im dritten Geschäftsjahr unterjährig höhere Vorauszahlungen tätigt – zu jedem der vier Termine in Höhe von ca. 354 Euro (= (703 Euro Vorauszahlung + 716 Euro Nachzahlung) / 4 Termine).

Beispiel 2: Nebenberuflich selbständig mit Steuervorauszahlung und niedrigerem Gewinn

Wie sieht es aus, wenn das zweite Geschäftsjahr von Lisa schlechter als das erste Geschäftsjahr ist?

Nehmen wir an, dass Lisa im zweiten Jahr eine schwarze Null schreibt – weder Gewinn noch Verlust.

Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 48 000 Euro (= Bruttogehalt).

Darauf werden 9 988 Euro Einkommensteuer fällig.

Was passiert mit den geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von 703 Euro?

Das Finanzamt stellt fest, dass Lisa 9 988 Euro zu zahlen hat.

In Summe sind 10 691 Euro (= 9 988 Euro Lohnsteuer vom Arbeitgeber + 703 Euro Vorauszahlung von Lisa) eingegangen.

Lisa und ihr Arbeitgeber haben 703 Euro zu viel bezahlt.

Daher überweist das Finanzamt an Lisa diesen Betrag zurück.

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: Einkommensteuer mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit und niedrigerer Nachzahlung

Gewerbesteuer für nebenberuflich Selbständige

Wird Gewerbesteuer für nebenberuflich Selbständige fällig?

Wie der Name vermuten lässt, zahlen Gewerbebetriebe die Gewerbesteuer.

Daher stellt sich die Frage: Was ist ein Gewerbebetrieb?

Zur Beantwortung dieser Frage ist es hilfreich zu wissen, was es neben dem Gewerbebetrieb noch gibt.

Dies sind vor allem Freiberufler und Land- und Forstwirte.

Während Letztere jeder kennt. Ist dies bei Freiberuflern anders.

Freiberufler sind schwer zu definieren.

Dies führt zu häufigen Missverständnissen zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung.

Der Definition nach ist der Freiberufler aufgrund seiner eigenen Fachkenntnis leitend und eigenverantwortlich tätig. Es ist die persönliche Arbeitsleistung entscheidend.

Klingt sehr sperrig und typisch nach steuerdeutsch, oder?

Beispiele für freie Berufe sind: Ärzte, Anwälte, Architekten, Notare, Ingenieure, Psychologen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Hebammen, Künstler, Lehrer, Erzieher, Lektoren, Dolmetscher und Übersetzer.

Die Unterscheidung ist von entscheidender Bedeutung.

Land- und Forstwirte betreiben einen landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb. Freiberufler üben einen freien Beruf aus.

Die Folge?

Keine dieser beiden Gruppen führt einen Gewerbebetrieb.

Folglich zahlen Freiberufler sowie Land- und Forstwirte keine Gewerbesteuer.

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: nebenberuflich Selbständig: Abgrenzung des Gewerbebetriebes

Was ist ein Kleingewerbe?

Vermutlich bist du über den Begriff des Kleingewerbes gestolpert.

Diesen habe ich bisher nicht erwähnt.

Denn der Begriff stammt aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und hat keinerlei Berührungspunkte mit der Gewerbesteuer.

Kannst du dich an den anfänglichen Vergleich mit den verschiedenen Ballsportarten erinnern? Jede Sportart hat ihre eigenen Regeln. Die können teilweise identisch sein, aber auch abweichen.

Genau dies liegt hier vor.

Das Handelsgesetzbuch definiert für seine Zwecke den Gewerbebetrieb als „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“.

Das bedeutet, dass jeder Gewerbebetrieb der keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb hat, ein Kleingewerbe ist.

Auch wenn ich mich wiederhole: Kleingewerbe gibt es nur im Handelsgesetzbuch (HGB).

Was bedeutet dies?

Jedes Kleingewerbe unterliegt nicht den Auflagen des Handelsgesetzbuches.

Dies bringt vor allem Erleichterungen mit sich und befreit dich von zusätzlichen Pflichten des Handelsgesetzbuches.

Halt! 

Stopp! 

Kaufmännischer Geschäftsbetrieb?

Was ist das eigentlich?

Schau dir die großen Firmen an. Diese sind alle kaufmännisch organisiert.

Diese Unternehmen haben klare Vertretungen. Ist der Geschäftsführer nicht da, unterschreibt jemand anderes.

Du hingegen bist eine One-Man-Show oder One-Woman-Show.

Große Unternehmen verfügen über eine umfangreiche Lagerhaltung.

Sie stellen ihren Kunden ein umfangreiches Leistungs- und Warenangebot zur Verfügung.

Sie verfügen über Kreditlinien bei Banken.

Wie sieht es bei dir aus?

Wenn du physische Produkte hast, wirst du sie vermutlich im Keller lagern (können).
Das ist keine umfangreiche Lagerhaltung.

Auch wenn du deinen Kunden verschiedene Leistungen und Waren anbietest: hast du die Produkte von Aldi, Lidl und Co gezählt?

Das ist ein umfangreiches Angebot!

Nebenberuflich selbständige sparen Gewerbesteuer dank des Freibetrags

Nun zurück zur Gewerbesteuer.

Ausgangspunkt für die Berechnung der Gewerbesteuer ist dein Gewinn.

Der Vollständigkeit sei erwähnt, dass es steuerliche Kürzungen und Hinzurechnungen beim Gewinn gibt. Dies sorgt dafür, dass dein Gewinn sich für die Gewerbesteuer gegenüber dem Gewinn in deiner Einkommensteuer ändern kann.

Wenn du nebenberuflich selbständig bist, kannst du dies ignorieren.

Warum?

Es gibt einen Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro für natürliche Personen.

Dies bedeutet, dass juristische Personen nicht in den Genuss des Freibetrags kommen.

Für dich heißt dies, dass du bis 24 500 Euro Gewinn keine Gewerbesteuer zahlst!

Das Gesetz ist großzügig. Du rundest deinen Gewinn auf volle hundert Euro ab.

Erwirtschaftest du 24 599 Euro Gewinn, zahlst du immer noch keine Gewerbesteuer.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Hast du mehr als 24 500 Euro Gewinn, zahlst du für den übersteigenden Anteil Gewerbesteuer.

Um deine Gewerbesteuer zu berechnen benötigst du noch zwei weitere Zahlen neben deinem Gewinn.

1.) Die Steuermesszahl. Diese beträgt deutschlandweit 3,5 %.

2.) Den Gewerbesteuer-Hebesatz. Dieser ist gemeindeindividuell.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt mindestens 200 %. Im Durchschnitt sind es 435 %.

Deinen Gewerbesteuer-Hebesatz findest du schnell im Internet. Suche hierfür nach „Gewerbesteuer-Hebesatz [Gemeinde]“.

Alternativ nimmst du 15 % für die Gewerbesteuer an.

Wieso das?

Die Gewerbesteuer ist das Produkt aus der Multiplikation deines Gewinns mit der Steuermesszahl und dem Gewerbesteuer-Hebesatz.

Gewerbesteuer = Gewinn x Steuermesszahl x Gewerbesteuer-Hebesatz.

Ausgehend von 3,5 % Steuermesszahl und 435 % Gewerbesteuer-Hebesatz ergeben sich 15,23 %. Da du kein Buchhalter bist: 15 %.

Gibt es eine doppelte Belastung mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer?

Noch einmal 15 % Steuern.

Zusätzlich zu den ca. 20 % Einkommensteuer.

Das ist doch eine doppelte Belastung für (nebenberufliche) Selbständige oder nicht?

Nein!

Denn die Gewerbesteuer mindert die Einkommensteuer.

Somit gibt es keine vollständige doppelte Belastung.

Oh Gott?! Wieso „vollständige doppelte Belastung“?

Bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gibt es eine kleine Besonderheit.

Der Grundsatz lautet: Die Gewerbesteuer reduziert die Einkommensteuer.

Die Ergänzung: Nur bis zu einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %.

Was bedeutet das?

Bist du in einer Gemeinde, die einen Gewerbesteuer-Hebesatz von maximal 400 % hat, hast du keine doppelte Belastung.

Erhebt deine Gemeinde einen Gewerbesteuer-Hebesatz von mehr als 400 %, ist der übersteigende Anteil eine Doppelbelastung.

Wie hoch ist die Doppelbelastung aus der Gewerbesteuer?

Wenn wir vom Bundesdurchschnitt 435 % ausgehen, sind es ca. 1 % ((435 % Hebesatz – 400 % Anrechnung) x 3,5 % = 1,225 %). Nehmen wir jedoch die Gemeinden Oberhausen und Mülheim als Grundlage, welche 2023 mit 580 % den höchsten Hebesatz hatten, sind es ungefähr 6 %.

Zahlen nebenberuflich Selbständige die Gewerbesteuer im Voraus?

Die kurze Antwort: ja.

Wenn du denkst, dass du jetzt zum nächsten Absatz springen kannst: wart!

Erinnere dich an den anfänglichen Vergleich mit den unterschiedlichen Regeln beim Ballsport.

Denn nur weil es in der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer eine Vorauszahlung gibt, ist diese nicht identisch geregelt. Gibt es Gemeinsamkeiten?

Ja, bei der Gewerbesteuer erfolgt die Vorauszahlung vier Mal im Jahr.

Die Termine sind abweichend. Sie lauten: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Auch der Betrag, ab dem eine Vorauszahlung fällig wird, ist anders.

Waren es in der Einkommensteuer 400 Euro, sind es in der Gewerbesteuer 50 Euro.

Dies bedeutet, dass ab 24 800 Euro Gewinn eine Vorauszahlung der Gewerbesteuer fällig wird.

Du hast Zeit, dich darauf vorzubereiten.

Umsatzsteuer in der nebenberuflichen Selbständigkeit

Wer muss Umsatzsteuer zahlen?

Die Umsatzsteuer fällt für alle Unternehmen an.

So weit so einfach.

Doch du kennst inzwischen die Logik der Steuergesetze.

Es gibt Ausnahmen…

Von der Umsatzsteuer ausgenommen sind beispielsweise typische Bankdienstleistungen, Versicherungen, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder medizinische Behandlungen.

…und Ausnahmen von der Ausnahme.

Du kannst auf die Steuerbefreiung verzichten. 

Vermieter nutzen dies häufig bei Grundstücken und Immobilien.
Doch wieso solltest du freiwillig auf die Steuerbefreiung verzichten?

Dies hängt mit der Funktionsart der Umsatzsteuer zusammen.

Wie funktioniert die Umsatzsteuer?

Wenn du Produkte oder Dienstleistungen einkaufst, beinhaltet der Preis Umsatzsteuer.

Kaufst du für 100 Euro netto ein, fallen darauf weitere 19 % Umsatzsteuer an. Daher zahlst du 119 Euro.

Das Ziel der Umsatzsteuer ist es, dass Privatpersonen diese Steuer bezahlen.

Also ist sie ein durchlaufender Posten für Unternehmen.

Wie wird die Umsatzsteuer „durchlaufend“?

Bei deinem Wareneinkauf hast du als Unternehmen 19 Euro Umsatzsteuer gezahlt. Wenn ein Unternehmen Umsatzsteuer zahlt, ist dies Vorsteuer.

Da du ein Unternehmen und keine Privatperson bist, kannst du dir dieses Geld vom Finanzamt zurückholen. Die sogenannte Vorsteuererstattung.

Das Finanzamt würde dir 19 Euro auf dein Bankkonto überweisen.

Wieso würde?

Wieso macht das Finanzamt dies nicht?

Das Finanzamt verrechnet deine Forderung mit deinen Schulden.

Gehen wir davon aus, dass du die eingekauften Waren für 200 Euro netto an einen Kunden verkauft hast. Du hast 238 Euro (= 200 Euro + 19 % von 200 Euro) erhalten.

Dann hast du von deinem Kunden 38 Euro Umsatzsteuer erhalten.

Jedoch gehören dir diese 38 Euro nicht!

Du bist für den Staat ein Treuhänder, der die Steuer eintreibt.

Jetzt schuldest du dem Staat 38 Euro.

Damit dir das Finanzamt nicht 19 Euro überweist und du dem Finanzamt 38 Euro überweist, erfolgt eine Verrechnung.

Wenn du von der zu zahlenden Umsatzsteuer (USt; 38 Euro) deine Vorsteuer (VSt; 19 Euro) abziehst, verbleiben noch 19 Euro Rest. Dieser Rest ist die Umsatzsteuerzahllast.

Du ahnst es: diese kleine Rechnung teilst du dem Finanzamt auf einem Formular mit. Dieses prüft deine Rechnung und bucht die 19 Euro von deinem Bankkonto ab.

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: Funktionsweise der Umsatzsteuer als durchlaufender Posten für nebenberuflich Selbständige

Darum sollten auch nebenberuflich selbständige auf die Steuerbefreiung verzichten!

Der Staat ist nicht dumm.

Du kannst ihn nicht verarschen.

Nimmst du die Steuerbefreiung in Anspruch hat dies eine wesentliche negative Folge.

Du bekommst keine Vorsteuer erstattet. Der Betrag der Vorsteuer erhöht deine Kosten.

Schauen wir uns dies an:

Aus dem Beispiel von gerade ergibt sich ein Gewinn von 100 Euro (= 200 Euro netto Verkaufspreis – 100 Euro netto Einkaufspreis).

Wenn du dein Geschäft mit einer Steuerbefreiung durchgeführt hättest, hättest du einen niedrigeren Gewinn!

Wieso?

Du verkaufst dein Produkt für 200 Euro netto, das ist zeitgleich auch dein Bruttobetrag.
Denn 0 % Umsatzsteuer.
Dein Einkaufspreis sind jetzt keine 100 Euro. Du erhältst die 19 Euro Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurück. Daher beträgt dein Einkaufspreis 119 Euro.

Und dein Gewinn?

Jetzt verdienst du nur noch 81 Euro (= 200 Euro Verkaufspreis – 119 Euro Einkaufspreis).

Dein Gewinn ist um 19 % gesunken.

Jetzt könntest du einwenden, dass der Kunde vorher 238 Euro mit Umsatzsteuer gezahlt hat.
Dann wäre er bereit 238 Euro ohne Umsatzsteuer zu zahlen.

Dies mag bei Privatpersonen zutreffen. Denn diese können sich keine Vorsteuer erstatten lassen.

Sobald du an andere Unternehmen verkaufst, sieht es anders aus.

Unternehmen schauen auf den Nettopreis. Mit Umsatzsteuer waren es 200 Euro netto. Ohne Umsatzsteuer müssen es 200 Euro netto sein.

Verlangst du jetzt 238 Euro netto, weil du von der Umsatzsteuer befreit bist, wäre dies eine Preiserhöhung von 19 %. Da gibt es andere Anbieter, die dein Produkt zu günstigeren Konditionen anbieten.

Puh…

Ganz schön kompliziert.

Halten wir fest:

  1. Die Befreiung von der Umsatzsteuer ist vor allem empfehlenswert beim Verkauf an Privatpersonen (B2C).
  2. Bei Firmenkunden (B2B) verzichtest du nach Möglichkeit auf eine Befreiung.

Die wohl am häufigsten in Anspruch genommene Regelung von nebenberuflich Selbständigen: Kleinunternehmerregelung

Als wir die Gewerbesteuer besprochen haben, hatten wir das Kleingewerbe.

Jetzt kommt ein neuer Begriff: Kleinunternehmen.

Beide Worte solltest du nicht als Synonym verwenden.

So wie es das Kleingewerbe nur im Handelsgesetzbuch (HGB) gibt, gibt es das Kleinunternehmen nur in der Umsatzsteuer.

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von der Pflicht deinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Die Kehrseite kennst du: als Kleinunternehmer bekommst du keine Vorsteuer erstattet.

Damit von dieser Regelung kleine Unternehmen profitieren gibt es Grenzen.

Diese sind folgende: Der Umsatz im vorangegangenen Jahr darf nicht mehr als 25 000 Euro betragen. Hast du kein vorheriges Jahr, weil du erst gründest, gilt dies für dein Gründungsjahr.
Im Folgejahr darf dein Umsatz nicht mehr als 100 000 Euro betragen.

Solltest du mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Der Jurist würde sagen: es kommt darauf an.

Bist du im B2C tätig, kann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein.

Denn du kannst deinen Kund einen niedrigeren Preis anbieten.

Schließlich zahlen sie keine Umsatzsteuer und du kannst konkurrenzfähige Preise anbieten – im besten Fall sogar Preise unter denen der Wettbewerber. 😉

Bist du im B2B tätig, rate ich dir davon ab.

Schließlich ist für Unternehmen die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten.

Du bekommst die Vorsteuer erstattet.

Vor allem in der Gründungsphase kommt es vor, dass die Gründungskosten höher sind als die Umsätze. Weswegen du eine Erstattung der Vorsteuer bekommst.

Nebenberuflich Selbständig und Steuern: Bei welcher Zielgruppe ist es als nebenberuflich Selbständiger sinnvoll die Befreiung von der Umsatzsteuer oder Kleinunternehmerregelung zu verwenden

Musst du mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit Vorauszahlungen für die Umsatzsteuer leisten?

Die Vorauszahlung der Umsatzsteuer ist anders als jene für die Einkommen- und Gewerbesteuer.

Wir sind bei den verschiedenen Regeln beim Volleyball, Basketball und Fußball.

Während dir das Finanzamt die Höhe deiner Vorauszahlung für Einkommen- und Gewerbesteuer mitteilt, errechnest du dies bei der Umsatzsteuer.

Das Finanzamt teilt dir mit, wie oft du die Umsatzsteuer unterjährig berechnest.

Diese unterjährige Berechnung wird Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) genannt.

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung ermittelst du immer deine Umsatzsteuerzahllast oder Vorsteuererstattung. So wie wir es im Beispiel für ein Geschäft gemacht haben.

Der Unterschied ist, dass du das nicht für ein Geschäft machst, sondern für alle Geschäfte im Zeitraum.

Doch wie häufig musst du die Umsatzsteuervoranmeldung machen?

Entscheidend ist: wie viel Steuer zahlst du im gesamten Kalenderjahr?

Zahlst du im gesamten Jahr maximal 2 000 Euro, musst du es jährlich machen.

Ist deine Umsatzsteuerzahllast im Geschäftsjahr größer, musst du die Berechnung für jedes Quartal tätigen.

Bist du mit deiner nebenberuflichen Selbständigkeit noch erfolgreicher, ist es monatlich. Die Grenze beträgt 9 000 Euro.

Bitte bedenke, dass diese Zahlen sich immer auf deine Zahllast beziehen. Sprich: Umsatzsteuer minus Vorsteuer.

Fazit: für deine nebenberufliche Selbständigkeit sind drei Steuerarten entscheidend

Was solltest du mitnehmen?

Wichtige Steuern für deine nebenberufliche Selbständigkeit sind die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Die Einkommensteuer ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Plane dafür ungefähr 30 % deines Gewinns ein.

Die Gewerbesteuer sollte dich anfänglich nicht berühren, weil sie erst ab 24 500 Euro Gewinn anfällt. Bist du darüber, dann sollte es wegen der Anrechnung bei der Einkommensteuer zu keinen größeren Abweichungen kommen. Falls du dich mit einer höheren Rücklage sicherer fühlst, dann lege gerne 1/3 deines Gewinnes bei Seite.

Bitte denke frühzeitig an die Vorauszahlungen. Denn diese können zu Engpässen bei deiner Liquidität führen.

Die weit verbreitete Ansicht, dass die Kleinunternehmerreglung der Umsatzsteuer sinnvoll ist, solltest du kritisch sehen.

Verkaufst du ausschließlich an Privatpersonen stimmt dies.

Verkaufst du ausschließlich an Firmenkunden ist die Aussage nur unter dem Aspekt der geringeren Bürokratie richtig. Finanziell nicht immer.

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Denk dran: Smart agieren, finanziell profitieren
Dein Tom

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Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Autor übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung, Garantie und/oder Gewähr für die Korrektheit und Vollständigkeit der Informationen.

Die Inhalte dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechts- und/oder Steuerberatung dar. Alle gemachten Angaben sind allgemein gehalten und können eine individuelle und verbindliche Rechts- und/oder Steuerberatung nicht ersetzen.


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